Zertifizierte Dichtheitsprüfung
Laut eines Erlasses des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und
Verbraucherschutz werden alle Nutzer von unzureichenden
Grundstücksentwässerungsanlagen aufgefordert
das unrechtmäßige Einleiten zu beenden, bzw. ihre Anlage an die
geltenden Anforderungen anzupassen.
Um Nachzuweisen, dass keine unerlaubte Gewässerbenutzung vorliegt,
müssen bestehende Abwassersammelgruben und biologische
Kläranlagen auf ihre Dichtheit geprüft werden.
Diese kann mit dem Medium „Wasser“ bzw. „Luft“ durchgeführt werden.
In der Praxis hat sich das Prüfen mit Wasser als gebräuchlichste
Form heraus kristallisiert.
Hierzu wird der Behälter mit Wasser aufgefüllt und unter
Einbeziehung der Normen (EN1610 bzw. DIN 1986-30) einer sogenannten
Pegelabfallprüfung, von 30 Minuten, unterzogen. Zum Nachweis der
Dichtheit erhält der Betreiber ein Prüfprotokoll mit der
Darstellung des Prüfzeitraumes.
Ähnlich wie bei der TÜV-Untersuchung eines KFZ-Fahrzeuges darf die
Dichtheitsprüfung nur durch zertifizierte Fachkundige ausgeführt
werden.
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Abwasserentsorgung zur Verfügung!